7.2. RA anlegen

7.2. RA anlegen

WICHTIG: Erst nach folgenden Schritten sind Reinertrag-Abrufe möglich:

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Ablauf

zuständig

  1.  

Letzter Bestandslauf im Dezember

GSV

  1.  

Reinertrag freigegeben (Reinertrag endgültig)

GSV

  1.  

Alle Reinertrag-Nachweise zur Genehmigung gesendet

Bank

  1.  

Alle Reinertrag-Nachweise genehmigt

GSV

Eine Übersicht der noch zu vergebenden Restbeträge (je Bundesland) finden Sie unter Losbestände → Reinertrag Übersicht.

 

Um einen neuen Reinertrag-Abruf (RA) anzulegen, gehen Sie in der Übersicht aller Reinertrag-Abrufe auf Reinertrag-Abruf erstellen.

Alle vom GSV genehmigten Reinertrag-Nachweise (RN) können auf einen Reinertrag-Abruf (RA) gesetzt werden.

Hier werden Ihnen nun alle Reinertrag-Nachweise angezeigt, die den Status genehmigt haben. Markieren Sie alle Reinertrag-Nachweise, die Sie zu einem Reinertrag-Abruf hinzufügen möchten.

Mit der Funktionsbox “Nach Gruppen markieren” können z.B. alle RN eines bestimmten Bundeslandes markiert werden.

 

In der Live-Übersicht aller Beträge mit Summen sehen Sie, wieviel Reinertrag Ihnen zur Verfügung steht. Sobald Reinertrag-Nachweise oben ausgewählt werden, werden die Beträge unten abgezogen. Dadurch haben Sie einen Überblick über den Ihnen noch zur Verfügung stehenden Restbetrag.

Anschließend drücken Sie den Button Reinertrag-Abruf erstellen. Sie gelangen zurück zur Übersicht, wo Sie den aktuellen Status Ihrer Reinertrag-Abrufe sehen können.

Nach der Erstellung eines Reinertrag-Abrufes ist es nun noch erforderlich, die PDF-Ansicht des Reinertrag-Abrufes zu unterschreiben und unter Zugehörige Dokumente hochzuladen.

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