7.2. RA anlegen
WICHTIG: Erst nach folgenden Schritten sind Reinertrag-Abrufe möglich:
# | Ablauf | zuständig |
|---|---|---|
Letzter Bestandslauf im Dezember | GSV | |
Reinertrag freigegeben (Reinertrag endgültig) | GSV | |
Alle Reinertrag-Nachweise zur Genehmigung gesendet | Bank | |
Alle Reinertrag-Nachweise genehmigt | GSV |
Eine Übersicht der noch zu vergebenden Restbeträge (je Bundesland) finden Sie unter Losbestände → Reinertrag Übersicht.
Um einen neuen Reinertrag-Abruf (RA) anzulegen, gehen Sie in der Übersicht aller Reinertrag-Abrufe auf Reinertrag-Abruf erstellen.
Alle vom GSV genehmigten Reinertrag-Nachweise (RN) können auf einen Reinertrag-Abruf (RA) gesetzt werden.
Hier werden Ihnen nun alle Reinertrag-Nachweise angezeigt, die den Status genehmigt haben. Markieren Sie alle Reinertrag-Nachweise, die Sie zu einem Reinertrag-Abruf hinzufügen möchten.
Mit der Funktionsbox “Nach Gruppen markieren” können z.B. alle RN eines bestimmten Bundeslandes markiert werden.
In der Live-Übersicht aller Beträge mit Summen sehen Sie, wieviel Reinertrag Ihnen zur Verfügung steht. Sobald Reinertrag-Nachweise oben ausgewählt werden, werden die Beträge unten abgezogen. Dadurch haben Sie einen Überblick über den Ihnen noch zur Verfügung stehenden Restbetrag.
Anschließend drücken Sie den Button Reinertrag-Abruf erstellen. Sie gelangen zurück zur Übersicht, wo Sie den aktuellen Status Ihrer Reinertrag-Abrufe sehen können.
Nach der Erstellung eines Reinertrag-Abrufes ist es nun noch erforderlich, die PDF-Ansicht des Reinertrag-Abrufes zu unterschreiben und unter Zugehörige Dokumente hochzuladen.